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Klinik für Neurologie

Weiterbildungsermächtigung


4 Jahre (volle Weiterbildungszeit in der Neurologie)

Die in der Weiterbildungsordnung geforderten 6 Monate Neurologische Intensivmedizin werden in enger Kooperation mit der anästhesiologisch geführten interdisziplinären  Intensivstation des Hauses auf der neurologischen Überwachungsstation und der Schlaganfallstation erbracht.