Klinik für Neurologie
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WeiterbildungsermächtigungWeiterbildungsermächtigung
4 Jahre (volle Weiterbildungszeit in der Neurologie)
Die in der Weiterbildungsordnung geforderten 6 Monate Neurologische Intensivmedizin werden in enger Kooperation mit der anästhesiologisch geführten interdisziplinären Intensivstation des Hauses auf der neurologischen Überwachungsstation und der Schlaganfallstation erbracht.
