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Ausbildung

OTA-Ausbildung


Dauer der Ausbildung: drei Jahre
Ausbildungsbeginn: jedes Jahr am 1.Oktober



Voraussetzungen:

  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Realschulab- oder gleichwertiger Abschluss
  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
    a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren

    oder
    b) mit Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

  • Examiniertes Krankenpflegepersonal erhält auf Antrag 12 Monate Ausbildungsverkürzung
  • Bei Arzthelfern kann die Ausbildung um sechs Monate verkürzt werden, vorausgesetzt eine 12-monatige Tätigkeit im Operationsdienst sowie eine Aufnahmeprüfung durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft